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   BFH, 20.03.2012 - I B 93/11   

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https://dejure.org/2012,10011
BFH, 20.03.2012 - I B 93/11 (https://dejure.org/2012,10011)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2012 - I B 93/11 (https://dejure.org/2012,10011)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2012 - I B 93/11 (https://dejure.org/2012,10011)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Nichtrückkehrtage nach Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz

  • openjur.de

    Nichtrückkehrtage nach Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz

  • Bundesfinanzhof

    DBA CHE Art 15a, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Nichtrückkehrtage nach Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz

  • Bundesfinanzhof

    Nichtrückkehrtage nach Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 15a DBA CHE, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Nichtrückkehrtage nach Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz

  • rewis.io

    Nichtrückkehrtage nach Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Proportionale Kürzung der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden "Nichtrückkehrtage" für einen teilzeitbeschäftigten Arzt in der Schweiz ohne festen freien Arbeitstag und Beschränkung auf einzelne Tage

  • rechtsportal.de

    Proportionale Kürzung der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden "Nichtrückkehrtage" für einen teilzeitbeschäftigten Arzt in der Schweiz ohne festen freien Arbeitstag und Beschränkung auf einzelne Tage

  • datenbank.nwb.de

    Nichtrückkehrtage i.S. des Art. 15 Abs. 2 DBA Schweiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.10.2006 - I R 18/04

    Leitender Angestellter; Grenzgänger i. S. des DBA-Schweiz

    Auszug aus BFH, 20.03.2012 - I B 93/11
    NV: Ist der Kläger nach den tatsächlichen Feststellungen des FG nicht als Teilzeitbeschäftigter anzusehen, bedarf es weder einer Klärung der Rechtsfrage, ob die Anzahl der Nichtrückkehrtage proportional zu kürzen ist, noch ist eine Divergenz zum Urteil I R 18/04 erkennbar.

    Soweit die Kläger wiederum darauf abstellen, dass nach der Entscheidung des FG bei einem Teilzeitbeschäftigten, dessen Teilzeitarbeitszeit nicht auf einzelne Tage beschränkt ist bzw. der keinen festen freien Arbeitstag hat, eine proportionale Kürzung der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden "Nichtrückkehrtage" nach Nr. 11.4 Satz 2 des Verhandlungsprotokolls vom 18. Dezember 1991 nicht vorgenommen werden könne und darin eine Divergenz zu dem Urteil des Senats vom 25. Oktober 2006 I R 18/04 (BFH/NV 2007, 875) erkennen wollen, ist dem nicht zu folgen.

  • BFH, 04.08.2010 - X B 198/09

    Fehlerhafte Sachaufklärung als Grund für die Zulassung der Revision -

    Auszug aus BFH, 20.03.2012 - I B 93/11
    Wegen etwaiger inhaltlicher Mängel der finanzgerichtlichen Entscheidung ist die Revision nur dann gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zuzulassen, wenn die angefochtene Entscheidung derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung des revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG "objektiv willkürlich" erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. August 2010 X B 198/09, BFH/NV 2010, 2102).
  • BFH, 15.03.2011 - VI B 151/10

    Überraschungsentscheidung - Rechtliches Gehör - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 20.03.2012 - I B 93/11
    Die klärungsbedürftige Rechtsfrage kann jedoch nur dann zur Zulassung der Revision führen, wenn eine Aussage zu dieser Rechtsfrage erforderlich ist, um das Entscheidungsergebnis zu begründen; sie muss für die Entscheidung des Streitfalls rechtserheblich sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. März 2011 VI B 151/10, BFH/NV 2011, 1003; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 30; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 53, m.w.N.).
  • BFH, 04.03.2009 - VI B 105/08

    Nachweis des Lebensmittelpunkts bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 20.03.2012 - I B 93/11
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung einer zweifelhaften oder umstrittenen Rechtslage abhängig ist (so z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 2009 VI B 105/08, BFH/NV 2009, 1140).
  • BFH, 09.02.2006 - X B 107/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 20.03.2012 - I B 93/11
    b) Auch der Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) erfordert das Herausstellen einer klärungsbedürftigen, entscheidungserheblichen und klärbaren Rechtsfrage, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41 und § 116 Rz 38, 32).
  • FG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - 14 K 2241/09

    Grenzgängereigenschaft eines Arztes in Teilzeit mit Rufbereitschaft -

    Auszug aus BFH, 20.03.2012 - I B 93/11
    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, mit Urteil vom 13. April 2011 (Az. 14 K 2241/09) ab.
  • BFH, 04.01.2022 - I B 83/20

    Zur Einbeziehung der Ergebnisse anderer Geschäfte in die Veräußerungskosten i.S.

    Die Entscheidungen müssen zu einem vergleichbaren Sachverhalt ergangen sein und dieselbe Rechtsfrage betreffen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 20.03.2012 - I B 93/11, BFH/NV 2012, 1143, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2021 - I B 58/20

    Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung - Keine Beiladung

    Die Entscheidungen müssen zu einem vergleichbaren Sachverhalt ergangen sein und dieselbe Rechtsfrage betreffen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 20.03.2012 - I B 93/11, BFH/NV 2012, 1143, m.w.N.).
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